In Deutschland wurde das NUB-Verfahren gemäß §6 Abs. 2 KHEntgG eingeführt, um Krankenhäusern die Chance zu geben, innovative Verfahren, die nicht im Rahmen des aG-DRG-Systems vergütet werden, separat mit den Krankenkassen abzurechnen.
Für das Jahr 2024 hat das InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) das NUB-Verfahren am 01.09.2023 gestartet. Krankenhäuser haben nun bis zum 31. Oktober 2023 die Gelegenheit, NUB-Anträge über das Datenportal des InEK einzureichen.
Das Hauptziel des NUB-Verfahrens besteht darin, Krankenhäusern die Möglichkeit zu bieten, mit den Krankenkassen eine individuelle Vergütung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) zu vereinbaren, die bisher nicht durch das DRG-System abgedeckt sind. Diese Vereinbarung gilt für ein Jahr.
Die Medizinindustrie wird aufgefordert, eng mit den Krankenhäusern zusammenzuarbeiten, um entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Healthcare Heads verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Unterstützung der Medizinindustrie und ihrer Kunden im Rahmen des NUB-Verfahrens.
Weitere Informationen zum NUB-Verfahren finden Sie in unserem dazugehörigen Whitepaper oder in dem e-Learning Kurs: „Market Access for Medical Devices – The NUB process”.
Zögern Sie nicht, unverbindlich Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir stehen Ihnen gerne für Beratung zur Verfügung.
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