Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sollen als Teil der modernen digitalen Versorgung von Pflegebedürftigen nun auch im Gesetz verankert werden.
DiPAs sollen über das Digitale Versorgung und Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2021 in Kraft treten. Damit werden digitale Pflegeanwendungen erstmalig zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer ärztlichen Verordnung abrechenbar.
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