Der Health Innovation Hub (hih) hat im Rahmen des virtuellen DiGA Summits am 22.04.2020 über den aktuellen Status in der Umsetzung des Digitales-Versorgungs-Gesetzes (DVG) informiert.
Voraussetzung für die Verordnungsfähigkeit einer Digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) ist dessen Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis nach Prüfung durch das BfArM. Basierend auf den gestern publizierten Daten können die Anträge zur Aufnahme in das Verzeichnis ab Anfang Mai digital beim BfArM gestellt werden. Dann wir das BfArM laut Verordnung drei Monate Zeit für die Prüfung haben. Das bedeutet, dass mit ersten digitalen Gesundheitsanwendungen auf Rezept ab August 2020 zu rechnen ist.
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