Um Krankenhäusern die Möglichkeit zu geben, innovative, teure und nicht mit dem aG-DRG-System vergütete Verfahren separat mit den Krankenkassen abzurechnen, wurde in Deutschland das NUB-Verfahren nach §6 Abs. 2 KHEntgG für „Neue Untersuchungs- und Behandlungsverfahren“ eingerichtet.
Das NUB-Verfahren für 2023 wurde vom InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) am 01.09.2022 eröffnet. Bis Montag, den 31. Oktober 2022 haben Krankenhäuser nun die Gelegenheit, einen NUB-Antrag über das Datenportal des InEK einzureichen.
Ziel des NUB-Verfahrens ist es, Krankenhäusern die Möglichkeit zu geben, mit den Krankenkassen einen individuellen Vergütungsbetrag – gültig für ein Jahr – für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu vereinbaren, die noch nicht mit dem DRG-System vergütet werden.
Die Medizinindustrie ist dazu aufgefordert, sich mit den Krankenhäusern hierzu ins Benehmen zu setzen.
Healthcare Heads hat große Erfahrung mit Unterstützungsleistungen im Rahmen des NUB-Verfahrens für die Medizinindustrie und deren Kunden.
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