Wie hier bereits dargelegt, müssen ab 2021 erst alle 16 Landesbasisfallwerte vereinbart werden, sodass das InEK darauffolgend einen Mittelwert für den Bundesbasisfallwert (BBFW) bilden kann.
Bisher haben neun Bundesländer ihren Landesbasisfallwert (LBFW) veröffentlicht.
Die anderen sieben Länder müssen bis zum 31.03.21 ihren LBFW veröffentlichen, danach wird das InEK einen Durschnitt der 16 Beträge als BBFW kalkulieren.
Dis bisher veröffentlichten LBFW finden Sie hier in unserer Infografik:
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