Im Rahmen der PpUGV (Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung) hat das InEK (erstmalig für 2020) eine repräsentative Auswahl an Krankenhäusern zufällig gezogen, die für ein Jahr verpflichtet sind Daten für bestimmte pflegesensitive Bereiche zu liefern.
Am 29.01.2020 hat das InEK die Liste der gezogenen Krankenhäuser mit der Verpflichtung zur Lieferung von Daten zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen für 2020 (gemäß 137i Abs. 3a SGB V) zur Verfügung gestellt.
Die Aufstellung der Krankenhäuser finden Sie hier auf der InEK Homepage.
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