Sie haben im Jahr 2023 für Ihre Technologie die Einreichung eines NUB-Antrags beim InEK unterstützt, um ein NUB-Entgelt zu sichern?
Der Antrag wurde mit dem Status 2 oder dem Status 4 von InEK beschieden?
Jetzt stellt sich für sie die Frage, wie sie hierauf reagieren können:
- Macht es Sinn erneut einen NUB-Antrag einzureichen?
- Muss der NUB-Antrag dazu gegebenenfalls angepasst werden?
- Gibt es eventuell andere Maßnahmen, mit denen die Vergütung für die Technologie unterstützt werden kann?
Healthcare Heads hat große Erfahrung, um für innovative Medizintechnologien die Vergütung auf dem deutschen Gesundheitsmarkt zu sichern.
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Autor: Healthcare Heads GmbH
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