Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat einen Datenbrowser veröffentlicht, mit dem die unterjährige Datenlieferung aller Krankenhäuser nachvollzogen werden kann.
Basierend auf dem 2. Bevölkerungsschutzgesetz (Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) wurden die Krankenhäuser aufgefordert, ihre Behandlungsdaten – in Ergänzung zu den sonst üblichen Datenlieferungen – unterjährig an das InEK zu übermitteln.
Mit der Veröffentlichung dieser Daten über einen für Interessierte zugänglichen Browser lässt sich nun erstmals das Leistungsgeschehen in deutschen Krankenhäusern analysieren.
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