Basierend auf § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) hat das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) die Einzelheiten zur Vorgehensweise der Investitionsfinanzierung für 2020 in einem Abschlussbericht veröffentlicht.
Der Katalog der Investitionsbewertungsrelationen (IBR) soll geeignet sein, die Investitionsfinanzierung pauschaliert durchzuführen. Für die Investitionsfinanzierung sind die Bundesländer zuständig, die individuell festlegen dürfen, ob und in welchem Umfang sie den Katalog einsetzen.
Der IBR Abschlussbericht kann hier auf der Website des InEK heruntergeladen werden.
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