Damit Krankenhäuser die Möglichkeit haben innovative, teure und nicht mit dem G-DRG-System vergütete Methoden separat mit den Krankenkassen abzurechnen, wurde in Deutschland das NUB-Verfahren eingerichtet.
Das NUB-Verfahren für 2022 wurde vom InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus) am 01.09.2021 eröffnet. Bis Sonntag, den 31. Oktober 2021 haben Krankenhäuser nun Gelegenheit, einen NUB-Antrag über das Datenportal des InEK einzureichen.
Ziel dieses Verfahrens ist es, Krankenhäusern die Möglichkeit zu geben, das InEK prüfen zu lassen, ob diese das Recht haben, eine zusätzliche Vergütung („NUB-Status 1“) für innovative Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden mit den Krankenkassen zu verhandeln.
Healthcare Heads hat große Erfahrung mit Unterstützungsleistungen im Rahmen des NUB Verfahrens für die Medizinindustrie und deren Kunden.
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