Gesundheitsminister Jens Spahn wirbt weiter dafür, die Digitalisierung im Gesundheitswesen rasch voran zu treiben und den Zugang für Patienten zur elektronischen Patientenakte (ePA) möglichst unkompliziert zu gestalten.
Gleichzeitig mahnt das BMG bei Start der ePA zum 01.01.2021 zu Termintreue. Im Zusammenspiel mit den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) soll die ePA eine praxistaugliche Interoperabilität für Patienten/Versicherte und Leistungserbringer gewährleisten.
Im vesta-Interoperabilitätsverzeichnis der Gematik sind zur Standardisierung der ePA bisher 12 Spezifikationen vorhanden. Vier davon aktuell im Status „Entscheidung veröffentlicht“, bei acht weiteren befindet sich die aktuelle Version der „Festlegung“ in Entscheidung.
Die KBV hat am 13.07. zwei weitere MIOs (Medizinische Informationsobjekte, hier: Mutterpass und U-Heft) zur Kommentierung veröffentlicht.
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