Damit Krankenhäuser die Möglichkeit haben innovative, teure und nicht mit dem G-DRG-System vergütete Methoden separat mit den Krankenkassen abzurechnen, wurde in Deutschland das NUB-Verfahren eingerichtet.
Das NUB-Verfahren für 2020 wurde vom InEK (Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH) am 02.09.2019 eröffnet. Bis Donnerstag, 31. Oktober 2019 (Reformationstag), haben Krankenhäuser nun Gelegenheit, einen NUB-Antrag über das Datenportal des InEK einzureichen.
Ziel dieses Verfahrens ist es, Krankenhäusern die Möglichkeit zu geben, das InEK prüfen zu lassen, ob diese das Recht haben, eine zusätzliche Vergütung („NUB-Status 1“) für innovative Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden zu verhandeln.
Darüber hinaus wird sich das InEK im weiteren Verlauf selbst um eine sachgerechte Abbildung der Methode im G-DRG-System kümmern.
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