Vor über zwei Jahren zog Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aus, um das marode deutsche Krankenhaussystem zu sanieren: Steigerung von Effizienz und Qualität, Erhalt von flächendeckender Versorgung, Abbau von überschüssigen Betten und Bürokratie. Alle Beteiligten waren sich einig, es muss dringend etwas passieren und tatsächlich auch was passieren sollte. Jedoch über das wie wurde und ist man sich immer noch nicht einig, obwohl das Gesetz jetzt am 17.10. den Bundestag passiert hat:
- Die Finanzierung durch die Fallpauschalen soll durch eine 60%ige Vorhaltevergütung für die Betriebskosten der Kliniken ergänzt werden.
- Alle Behandlungen werden 65 Leistungsgruppen zugeordnet. Nur Kliniken, die sich erfolgreich um bestimmte Leistungsgruppen beworben haben und die Voraussetzungen an Ausstattung und Personal nachweisen, können die Behandlungen innerhalb dieser Leistungsgruppen durchführen. Alle anderen Häuser dürfen das dann nicht mehr.
- Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen mit stationärem und ambulantem Angebot sollen die Versorgung auch in strukturschwachen Gebieten gewährleisten.
- Ein Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro soll zwischen 2026-2035 die Reform finanziell unterstützen.
Doch werden diese Maßnahmen auch den gewünschten Erfolg zeigen und die Krankenhäuser auf finanziell gesunde Füße stellen? Das scheint noch niemand so recht zu wissen. Die Länder verlangen schon seit Monaten eine Auswirkungsanalyse, um die wirtschaftlichen Folgen für ihre Kliniken einschätzen zu können. Allerdings der „Grouper“ für die Zuordnung der Leistungen zu den neuen Leistungsgruppen ist immer noch nicht fertig und auch nicht das Analysetool. Ohne jedoch genau zu wissen, was durch das neue Gesetz konkret auf sie zukommt, ist die Zustimmung der Länderchefs im Bundesrat durchaus noch nicht gewiss und die Reform kann doch noch scheitern.
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