Krankenhäuser haben einen Anspruch auf eine sogenannte Corona-Prämie, wenn diese zwischen Januar und Mai eine bestimmte Anzahl von SARS-CoV-2 Patienten behandelt haben (gemäß §26a KHG).
Der Bund stellt insgesamt 1 Milliarde Euro an Prämie zur Verfügung. Zur Berechnung der Krankenhaus-individuellen Prämien wurden Bettenzahl, Anzahl der beschäftigten Pflegekräfte und Zahl der behandelten Corona Fälle herangezogen.
Insgesamt erhalten 433 Krankenhäuser eine Corona-Prämie, im Durschnitt liegt das Prämienvolumen bei 230.000€ pro Krankenhaus.
Die Auflistung der Krankenhäuser und die konkreten Prämien hat das InEK heute veröffentlicht und sind hier frei verfügbar.
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