Am 3.07.2019 haben sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, sowie der Verband der Privaten Krankenversicherung über eine Liste von 120 Krankenhäusern „in ländlichen Regionen“ gemäß § 9 Abs. 1a Nr. 6 KHEntgG verständigt. Diese erhalten ab 2020 einen Sicherstellungszuschlag in Höhe von 400.000 €. Die Liste der Krankenhäuser wird jährlich überarbeitet und soll jeweils bis zum 30. Juni veröffentlicht werden. Diese Entscheidung steht noch unter Vorbehalt der „Letztzustimmung“ der Gremien des GKV-Spitzenverbandes.
Weitere Informationen, z.B. des Bundesministeriums für Gesundheit, der Vertragspartner sowie die Liste die Krankenhäuser finden Sie hier:
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
G-BA Sicherstellungszuschläge-Regelungen
§ 9 Abs. 1a Nr. 6 KHEntgG (Sicherstellung)